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AGB/Sunshine-Portal

Sämtliche Video-Podcast Aufnahmen versteht sich als Video-Interview-Blog.
 
Als publizistisches Erzeugnis sieht sich Sunshine-Portal der Meinungsäußerungsfreiheit verpflichtet – gemäß Art. 13, Staatsgrundgesetz sowie §10, Abs. 1 und 2 der EMRK.

Der Inhalt gibt die Meinung der jeweiligen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner wieder. Der Portal-Betreiber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Inhalte von Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern getätigte Aussagen. Für Fremdseiten, die u. U. im Zuge eines Interviews verlinkt werden, wird ebenso keine Verantwortung oder Haftung übernommen. Der Portal-Betreiber behält sich vor, gesetzte Links jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen.
 
Sollte die jeweilige Interviewpartnerin/der jeweilige Interviewpartner im Zuge der Autorisierung inhaltliche Änderungen vornehmen, die während des Interviews Gesagtes verfälschen / abschwächen / verstärken / zensieren, behält sich Sunshine-Portal vor, das Interview nicht zu veröffentlichen.

Sämtliche Podcast-Aufnahmen werden roh und ungeschnitten veröffentlicht. Jedes Interview wird nach Aufnahme von den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Veröffentlichung autorisiert und freigegeben.
 
Sämtlicher durch Sunshine-Portal veröffentlichter Content (Texte, Bilder, Ton, Videoaufnahmen, Grafiken etc.) unterliegen allein dem Urheberrecht bzw. dem ausschließlichen Werknutzungsrecht zugunsten Sunshine-Portal und dessen Betreiber und ist damit ohne schriftliche Einholung vorheriger Erlaubnis und ausdrücklicher Zustimmung des Portal-Betreibers nicht zu verwenden. Mit Aufnahme des Interviews stimmen die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner dem Urheberrecht und diesen AGBs zu.
 
Zur Veröffentlichung der jeweiligen Interviews stimmt die Interviewpartnerin/der Interviewpartner zu, dass auf www.sunshine-portal.com veröffentlichte Interviews seitens des Portal-Betreibers jederzeit lizenziert (bspw. an periodisch erscheinende Druckwerke) bzw. in anderer Form (bspw. Buch, Social Media, YouTube, etc.) publiziert werden können. Dies bezieht sich auch auf Teile des Interviews (bspw. Ausschnitte, Zitate, Fotos in Teaser-Form zur Ankündigung). Interviews können jederzeit ohne Angabe von Gründen seitens des Portal-Betreibers gelöscht werden.
 
Sämtlicher Content, welcher nicht vom Blog-Betreiber erstellt wurde, wurde auf Anfrage und Erlaubnis seitens der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner oder entsprechender Vertretung (z.B.: Pressestelle, Management) zur Verfügung gestellt. Alle damit verbundenen Rechte wie bspw. Urheberrechte und Werknutzungsrechte sowie Recht am eigenen Bild wurden vorab seitens der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner oder entsprechender Vertretung (z.B.: Pressestelle, Management) entsprechend abgeklärt.
 
Im Fall von wirtschaftlichen Kooperationen (z.B. Förderungen, Sponsorships) wird transparent auf diese hingewiesen. Bei längerfristigen Kooperationen (ab einem Jahr) wird das jeweilige Partner-Logo im Bereich »Partner & Sponsoren« angezeigt. Bei singulären Kooperationen, wie bspw. Interview-Sponsorships, wird das jeweilige Interview am Anfang entsprechend mit einem Hinweis gekennzeichnet (»Interview sponsored by …«). Andere Kooperationen, wie bspw. Media-Kooperationen, können auch über den Newsletter oder die Social-Media-Kanäle von Sunshine-Portal ausgelobt werden. Die redaktionelle Unabhängigkeit bleibt in jedem Fall unangetastet.
 
Es gilt die gesetzliche Datenschutzerklärung und österreichisches Recht. 
Gerichtsstand ist Niederösterreich.



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